Datenschutz

ab-datateam engagiert sich seit Jahren schon im Bereich Datensicherheit und Datenschutz. Daher ist es eine logische Konsequenz, dass wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, bei ab-datateam die Position des Datenschutzbeauftragten nach extern zu vergeben.

Wir kümmern uns um Ihre datenschutzrechtlichen Belange. Sie können Ihren Datenschutz durch das ab-datateam in Intervallen überprüfen lassen, ebenso wie Sie in uns auch einen dauerhaften Partner für Ihre Fragen im täglichen Arbeitsablauf haben.

Sprechen Sie uns an, unsere Experten beraten Sie gerne.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Nach §4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede öffentliche oder nicht öffentliche Stelle, die mindestens 10 Arbeitnehmer mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragtenbestellen.
  • Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nur eine Person bestellt werden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben die nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das fachliche Know-How erstreckt sich sowohl über fundiertes juristisches Spezialwissen als auch über weitreichende EDV-Kenntnisse.
  • Der Gesetzgeber erlaubt die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (§4f Abs. 2 BDSG) auch für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte.
  • In einem Interessenskonflikt zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten stehende Personenkreise (Geschäftsleitung, Marketing, IT) dürfen nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

  • Führen der Verfahrensverzeichnisse
  • Überwachung der Datenverarbeitung
  • Verpflichtung und Schulung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
  • Durchführung von Vorabkontrollen

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Transparente Kostenplanung: die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist häufig günstiger als die Bereitstellung eigener Personalressourcen.
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte: Mitglieder der Geschäftsleitung, der EDV-Leitung, der Personalabteilung und der EDV-Abteilung dürfen die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nicht wahrnehmen.
  • Die eigenen Mitarbeiter können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
  • Der interne Datenschutzbeauftragte unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit beendet werden.
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter hat große Erfahrung durch die Zusammenarbeit mit mehreren Unternehmen.
  • Es entstehen keine Kosten für die Aus- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten. Die externen Datenschutzbeauftragten von ab-datateam bilden sich permanent weiter, um die geforderten Standards zu erfüllen.